Sachverständigenbüro Sigrid Vogt

Willkommen

Seit 2003 bin ich von der Industrie- und Handelskammer Koblenz öffentlich bestellt und vereidigt für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

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Seit 2003 bin ich von der Industrie- und Handelskammer Koblenz öffentlich bestellt und vereidigt für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken


Profil

Sigrid Vogt

  • Seit 2003 von der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • Seit 2011 Mitglied des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Stadt Koblenz
  • Langjährige Berufserfahrung in der Immobilienbewertung und Immobilienverwaltung, in der Haus- und Grundstücksverwaltung, im Bauträgerwesen und in der Betreuung von Volks- und Raiffeisenbanken
  • Berufsausbildung im öffentlichen Dienst als Verwaltungsfachangestellte bei der Stadtverwaltung Boppard

Unsere Qualifikation für Sie

Die Bezeichnung „Sachverständige“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Als Folge bezeichnen sich auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, als Sachverständige. Um wirklich unabhängige und unparteiische Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt, dass der Sachverständige auf seinem Fachgebiet besonders qualifiziert ist.
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwendigen Prüfverfahren unterziehen. Auch danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der Bestellungskörperschaften.

Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Dass der Staat die besondere Qualifikation und die besondere Qualität der Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass die Gutachten den hohen Anforderungen gerecht werden.

Jahrelange Erfahrung

Unsere Expertise in der Branche baut nicht nur auf der öffentlichen Bestellung, sondern auch auf jahrzehntelanger Erfahrung auf. In diesem Zeitraum kann unser Sachverständigenbüro auf die Erkenntnisse von Tausenden erstellter Gutachten zurückblicken und bietet damit ein reiches Portfolio an zufriedenen Kunden und Wissen im Sektor. 
Dazu begrenzen sich unsere Fertigkeiten nicht nur auf Ein- und Mehrfamilienhäuser. Auch Gewerbe-, Freizeit- und Sonderimmobilien sowie Wohnungen, unbebaute Grundstücke und landwirtschaftliche Flächen können wir für Sie bewerten.

Individuelle Beratung

Bau- und Grundstückseigentum kommt in allen Formen und Farben vor. Sie wollen wissen, ob wir Ihnen weiterhelfen können? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!
Mit individueller Beratung können wir die genaue Art der benötigten Leistung für Sie ermitteln.

Benötigen Sie Beratung?

Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrem individuellen Anliegen.

Leistungen

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Gutachtenerstellung bei rechtlichen Auseinandersetzungen (Erbschaft, Scheidung usw.)

Gutachten über den Verkehrswert i.S.d. § 194 BauGB zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes (§ 198 BewG) in Erbschaftsange-
legenheiten zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt

Beleihungswertermittlungen für Banken

Wertfeststellung bei Ankäufen und Verkäufen

Schiedsgutachten für außergerichtliche Vermögensauseinandersetzungen

Erstellung von Gerichtsgutachten für Amtsgerichte in Zwangsversteigerungsverfahren

Verkehrswertermittlung in Betreuungs- und Nachlassangelegenheiten

Bewertung von wertbeeinflussenden Rechten und Belastungen wie Wohnungsrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht, Überbau uvm.

Wertermittlungsobjekte

Ein- und Mehrfamilienhäuser, Reihen- und Doppelhäuser

Gewerbeimmobilien (Bürogebäude, Wohn- und Geschäftsobjekte, Gewerbehallen u.ä.)

Freizeit- und Spezialimmobilien (Hotels, Diskotheken, Reithallen, Tennisanlagen, Golfplätze, Schwimmbäder u.ä.)

Wohnungs- und Teileigentum

Unbebaute Grundstücke und Bauerwartungsland

Auftraggeber

Amts- und Landgerichte deutschlandweit - überwiegend im Großraum Koblenz

Rechtsanwälte

Banken und Sparkassen

Versicherungen

Steuerberater

Notare

Wirtschaftsprüfer

Gewerbe-, Handels- und Industrieunternehmen

Privatpersonen, Betreuer und Erbengemeinschaften

Honorar

Individualvereinbarungen

Die Höhe der Kosten für ein Sachverständigengutachten richten sich vor allem nach der Art der Immobilie und der damit verbundenen erforderlichen Stundenanzahl für die Objektaufnahme und die Ausarbeitung. Nachrangig spielt es auch eine Rolle, für welchen Zweck Sie das Gutachten benötigen und welche erforderlichen Unterlagen bereits vorliegen. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen auch einen Festpreis. Sprechen Sie uns an.

Gerichtliche Aufträge

Für Aufträge als Gerichtsgutachter werden wir nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG) honororiert.

Kontakt

Kontaktieren Sie uns

und wir melden uns schnellstmöglich zurück.

    Impressum

    Sachverständigenbüro Sigrid Vogt
    Von der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

    Burgstraße 5
    56068 Koblenz

    Tel.: +49 261 2935211
    Mobil: +49 176 76792767
    Mail: sachverstaendige@sigrid-vogt.de
    Internet: sachverstaendige-vogt.de

    Haftungsausschluss

    Die bereitgestellten Informationen auf dieser Website wurden sorgfältig geprüft und werden regelmäßig aktualisiert. Jedoch kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben zu jeder Zeit vollständig, richtig und in letzter Aktualität dargestellt sind. Dies gilt insbesondere für alle Links zu anderen Websites, auf die direkt oder indirekt verwiesen wird. Alle Angaben können ohne vorherige Ankündigung ergänzt, entfernt oder geändert werden.